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   LG Rottweil, 07.05.2009 - 3 O 345/08   

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LG Rottweil, 07.05.2009 - 3 O 345/08 (https://dejure.org/2009,32071)
LG Rottweil, Entscheidung vom 07.05.2009 - 3 O 345/08 (https://dejure.org/2009,32071)
LG Rottweil, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 3 O 345/08 (https://dejure.org/2009,32071)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Rottweil, 07.05.2009 - 3 O 345/08
    Zwischen den Parteien kam am 04.05.06 auch ohne ausdrückliche Abrede und Vereinbarung eines Entgelts ein Beratungsvertrag als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter ( § 675 BGB ) zustande (vgl. hierzu BGH NJW 1993, 2433 [BGH 06.07.1993 - XI ZR 12/93] ; Palandt-Heinrichs, 68. Aufl., § 280 Rn 47).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Rottweil, 07.05.2009 - 3 O 345/08
    Unabhängig davon, inwieweit dem § 31 WpHG insoweit unmittelbar eine anlegerschützende Funktion zukommt (vgl. hierzu: BGH NJW 2008, 1734 [BGH 19.02.2008 - XI ZR 170/07] ), ergibt sich dieses Erfordernis bereits aus der allgemeinen Vertragspflicht des Beraters, den Kunden umfassend über das Produkt zu informieren.
  • OLG Hamm, 26.03.2003 - 8 U 170/02

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei Vermittlung von Anteilen an

    Auszug aus LG Rottweil, 07.05.2009 - 3 O 345/08
    Ein vorhandener Prospekt ist dem Anleger mit der Möglichkeit zu übergeben, dessen Inhalt in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen, die Informationen zu prüfen, um dann eine Entscheidung zu treffen ( OLGR Hamm 2003, 238).
  • LG Tübingen, 23.02.2010 - 5 O 165/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Dokumentation bei Anlageberatungsgesprächen;

    Bereits das Nichtüberlassen dieser schriftlichen Information - unabhängig von deren inhaltlichem Wert - macht die Beratung (- insoweit mit geringerer Schuldform -) fehlerhaft (vgl. LG Rottweil, 3 O 345/08, Urteil vom 7.5.2009).
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